Wirtschaftsmediator nach dem Standard des BMWA (Bundesverband zur Mediation in Wirtschafts- und Arbeitswelt). Die Ausbildung betrug über 200 Zeitstunden.
Fortbildungen im Verhandlungskonzept nach dem sogenannten „Harvard-Modell“. (Es geht dabei darum, kaufmännische Lösungen auf der Grundlage der Interessen der Konfliktparteien zu erarbeiten, die zu „Win-Win“ Ergebnissen für die Betroffenen führen und lange Rechtsstreitigkeiten vermeiden).
Verhandlungserfahrung mit Geschäftspartnern und Personen aus anderen Kulturkreisen, namentlich mit juristischen und natürlichen Personen aus USA und Südeuropa.
OLG München
Die Zulassung von Rechtsanwälten bei dem jeweils zuständigen OLG ermöglicht es, vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland aufzutreten.
Dasselbe gilt für die Vertretung vor Arbeits-, Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichten. Als Instanzvertreter besteht zusätzlich die Möglichkeit vor dem EuGH aufzutreten.
RA Braun hält regelmäßig Vorträge in Webinaren. Die Themenkreise umfassen entweder Verhandlungen nach dem Harvard-Konzept und Wirtschaftsmediationsverfahren oder familienrechtliche Vorträge, beispielsweise „Verträge statt Trauschein“ (Partner von nicht ehelichen Lebensgemeinschaften sollten ihre Beziehungen durch einen Partnerschaftsvertrag regeln; Ehegatten sollten die umfangreichen gesetzlichen Regelungen für Ehegatten durch einen Ehevertrag modifizieren, also auf die individuellen Bedürfnisse anpassen).
RA Braun hält Vorträge vor Rechtsanwaltskolleginnen und Kollegen zur außergerichtlichen Streitbeilegung (sogenannten ADR-Verfahren – Alternative Dispute Resolution). Es geht dabei darum, für Unternehmen und Kaufleute nach Möglichkeit gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Durch geeignete Kommunikation und Verhandlungstechnik kann in den „ADR-Verfahren“ häufig eine kaufmännisch interessengerechte Lösung erarbeitet werden. Dies verbindet sich mit dem Vorteil, dass teure und langwierige Rechtsstreitigkeiten nicht stattfinden.
Rechtsanwaltskammer München
Anwaltsverein München